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Unser Honorar orientiert sich an den Honorar-Empfehlungen des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS e.V.).
Die Abrechnung von gerichtlichen Aufträgen erfolgt nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).










